
02. August 2011
Zur Entwicklung der landesbedeutsamen LEP Fläche für großflächige Industrieansiedlungen mit einem Flächenbedarf von mindestens 80 Hektar Bruttobauland wurde NRW.URBAN mit der Bodenordnung beauftragt. Die LEP-Fläche liegt mit einer Ausdehnung von ca. 2 Mio. m² zu ca. 85 % auf dem Gebiet der Stadt Euskirchen und zu 15 % auf dem Gebiet der Gemeinde Weilerswist. Das entspricht einer Fläche von rund 300 Fußballfeldern.
NRW.URBAN wurde von der eigens zur Entwicklung dieser Fläche gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts (LEP-AöR) beauftragt. Träger der LEP-AöR sind die Stadt Euskirchen, die Gemeinde Weilerswist sowie der Kreis Euskirchen. Das Land NRW beteiligt sich an der Entwicklung, insbesondere durch Übernahme einer Bürgschaft.
Zu den Aufgaben von NRW.URBAN zählt insbesondere der Grunderwerb der innerhalb der LEP-Fläche gelegenen Grundstücke im Namen der LEP-AöR, einschließlich aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grunderwerb wie z.B. das Führen von Verhandlungen zum Erwerb von Tauschland oder der Kontakt zu den wichtigen Akteuren auf dem Grundstücksmarkt. Zu den weiteren Aufgaben von NRW.URBAN gehören der Grunderwerb für Ausgleichsflächen, Mitwirkung bei der Durchführung der erforderlichen bodenarchäologischen Maßnahmen, Erarbeitung bzw. Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, Abstimmung mit dem Vorstand der LEP-AöR in allen wichtigen Fragen der Bodenordnung, u.a. zu erforderlichen Bodenordnungsmaßnahmen sowie Teilnahme an den Projektbeirats- und Verwaltungsratssitzungen der LEP-AöR.