Das Baugebiet wird bisher landwirtschaftlich genutzt, schließt aber unmittelbar an vorhandene Wohnbauflächen, vorwiegend in Reihenhausbauweise, an. Um einen harmonischen Übergang zur Bestandsbebauung zu schaffen, ist im Süden des Plangebietes daher ebenfalls eine Reihenhausbebauung vorgesehen. Die vorgesehene Fläche für den Kindergarten liegt im Eingangsbereich des Plangebietes, unmittelbar am Schmalkenweg, um die Verkehrsbelastung im Gebiet zu reduzieren.
Aus diesem Grund ist auch der Geschosswohnungsbau im Eingang des Quartiers verortet. Darüber hinaus wird so ein städtebauliches Gegenüber für den Kindergarten geschaffen. Die Anordnung der Gebäude ist so gewählt, dass eine gemeinschaftliche Grünfläche entsteht. Die Fläche soll an einen Investor über eine Konzeptvergabe veräußert werden. Innerhalb des Gebietes ist eine Bebauung sowohl mit Einzel-, als auch mit Doppelhäusern beabsichtigt. Der Übergang zur freien Landschaft wird durch eine Zeile mit lockerer Einfamilienhausbebauung sowie durch einen 10 Meter breiten, bepflanzten Grünstreifen definiert.
Das Plangebiet ist durch eine Ringerschließung erschlossen. Eine multifunktional nutzbare Kiss&Ride-Zone östlich des Kindergartens bildet die neue Mitte des Plangebietes. Hier bietet sich auch die Möglichkeit, Car-Sharing Angebote und E-Ladesäulen im öffentlichen Raum anzubieten. Zur Entwässerung des Gebietes wird ein Regenrückhaltebecken benötigt. Dieses ist im Nord-Westen des Plangebietes verortet und wird durch eine begrünte Retentionsfläche ergänzt.
Insgesamt werden im Baugebiet „Schafwinkel“ bis zu 120 Wohneinheiten geschaffen. Etwa 50 Wohneinheiten davon werden durch Mittel der sozialen Wohnraumförderung entwickelt. Der Bebauungsplan wird voraussichtlich Ende des Jahre 2021 rechtskräftig beschlossen und bekannt gegeben.
Neben den zahlreichen privaten Grünflächen am Kindergarten und dem Spielplatz sollen vorhandenen Bäume am Rand des Baugebiets erhalten bleiben. Vorgesehen ist darüber hinaus ein breiter, mit Waldbäumen bepflanzter Grünstreifen am Ost- und Nordrand des Gesamtgebietes sowie eine Retentionsfläche am Regenrückhaltebecken im Westen. Für die Flachdächer sind Bepflanzungen vorgesehen, Schottergärten sind verboten. Dem Klimaschutz geschuldet ist zudem ein Verbot von festen und flüssigen Brennstoffen: Ofen, Öl- und Kaminheizungen sind unzulässig, ausgenommen sind Blockheizkraftwerke und Pelletöfen sowie "Einzelraum-Feuerstätten", also Kaminöfen, die mit Holz oder Holzprodukten befeuert und nur gelegentlich für einen Raum genutzt werden.
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Martina.Lueggert@nrw-urban.de