Mit dem Programm Bau.Land.Kommunal hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Unterstützungsangebot über die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN ins Leben gerufen.
So steht Ihnen NRW.URBAN als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite. Das heißt, NRW.URBAN erwirbt die notwendigen Grundstücke im Namen der Kommune. Sie erhält über eine Landesbürgschaft die notwendigen Darlehensmittel von der NRW.BANK zur Finanzierung, plant und baut die Erschließung, übernimmt die Vermarktung der Baugrundstücke und ist zuständig für die gesamte Projektentwicklung und das Projektmanagement.
Die Entscheidung über die Höhe der Ankaufspreise für den Grunderwerb, die Art der baulichen Ausnutzung und Verdichtung der Bauflächen, die Ausbauweise der Baulanderschließung, die Zielgruppenfestlegung bei der Vermarktung, die Höhe der Verkaufspreise liegen bei Ihrer Kommune. Ein Treuhandvertrag regelt dabei detailliert die Zusammenarbeit.
Mit dieser zentralen wirtschaftlichen Entscheidungs- und Steuerungshoheit innerhalb des Projektes kommt Ihrer Kommune die Schlüsselfunktion wie bei einer Entwicklung in Eigenregie zu. NRW.URBAN hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen, die Ziele der Kommune stehen immer im Fokus. Dabei behalten Sie stets die Kontrolle über die gesamte Baulandentwicklung.
Nach Ablauf der vereinbarten Projektlaufzeit erfolgt die Abrechnung des Projektes. Finanzielle Überschüsse stehen der Kommune zu. Eventuell eingetretene Verluste müssen ausgeglichen werden.
Von der Finanzierung von Maßnahmen über ein Treuhandkonto und das Baukosten-Controlling über die Ausarbeitung von Planungen, die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Bauausführung, sowie die Baulanderschließung und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Ingenieurbüros, bis zur Baureifmachung und Vermarktung: Ihnen stehen multidisziplinäre Teams zur Verfügung, um Sie von der Vorbereitung über die Durchführung und die Vermarktung eines Projektes zu unterstützen.
Vorbereitung: Bevor ein Projekt startet, wird die generelle Machbarkeit geprüft. Rahmenbedingungen und mögliche Hindernisse werden identifiziert sowie ein Businessplan erstellt. Auf der Grundlage eines Antrags auf Aufnahme in das Programm der Kooperativen Baulandentwicklung entscheidet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG).
Durchführung: Mitarbeiter aus den verschiedensten Fachdisziplinen decken das komplette Leistungsangebot über alle Entwicklungsphasen einer Standortentwicklung ab.
Voraussetzung für die Aufnahme von Kommunen in die kooperative Baulandentwicklung ist die Genehmigung des Projektes durch das MHKBG. Die Kommune verpflichtet sich, 30 % der entstehenden Bruttogeschossfläche für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen.
Voraussetzung für die Beauftragung von NRW.URBAN ist der Erwerb eines Geschäftsanteils an der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH durch die Kommune. Als Gesellschafter darf die Kommune unmittelbar auf das gesamte operative Know-how von NRW.URBAN zurückgreifen – wie bei einer kommunalen Entwicklungsgesellschaft.
Kommunen, die am Programm zur kooperativen Baulandentwicklung teilnehmen möchten, müssen Gesellschafter der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH werden. NRW.URBAN tätigt alle Investitionen wie zum Beispiel den treuhänderischen Grunderwerb in eigenem Namen auf Rechnung der Kommune.
Das Landesprogramm zur kooperativen Baulandentwicklung steht allen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens offen. Es ist ein wichtiger neuer Baustein, um die erforderliche Wohnungsneubauquote zu erreichen und gleichzeitig Quartiere mit einer sozial gerechten und zukunftsfähigen Mischung zu schaffen.
Sie wollen die Struktur Ihrer Kommune durch neuen, bezahlbaren Wohnraum stärken? Sie möchten für die Mobilisierung finanzielle und fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen? Dann wenden Sie sich an: